Kosten, Erstattung und Abrechnung
Kosten und Abrechnung auf einen Blick
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gesamtkosten hängen von Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Komplexität Ihres Anliegens ab. Gerne unterstütze ich Sie dabei, alle Fragen mit Ihrer Versicherung oder anderen Kostenträgern zu klären.
Privatversicherte
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. Bitte prüfen Sie vorab Ihren individuellen Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung liegt je nach Aufwand zwischen 134 € und 176 €. Zusätzlich können Kosten für ergänzende Maßnahmen anfallen, wie zum Beispiel die Erhebung einer biographischen Anamnese, Diagnostik, Auswertung von Tests oder Fragebögen sowie gegebenenfalls Abstimmungen mit behandelnden Ärzten. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Selbstzahler
Sie können die Sitzungen direkt privat bezahlen. Die Abrechnung erfolgt transparent und unkompliziert. Formalitäten entfallen und die Psychotherapie beginnt nahtlos. Der Vorteil ist, dass die Therapie absolut anonym bleibt. Dies kann beispielsweise bei einer geplanten Verbeamtung oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung relevant sein. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.
Beihilfeberechtigte
Sie erhalten in der Regel eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten durch ihre Beihilfestelle sowie - ergänzend - durch ihre private Krankenversicherung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften und den individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Kostenübernahme nicht garantiert werden kann und ein Eigenanteil möglich ist. Ich empfehle daher, sich vor Beginn der Behandlung über die konkreten Erstattungsmodalitäten zu informieren.
Gesetzlich Versicherte
In der Privatpraxis, können gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie auf Selbstzahler-Basis oder in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse über die Formalitäten. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenerstattung nach dem Erstgespräch nicht garantiert werden kann. Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie selbst tragen, da die Erstattung durch die Krankenkasse erst nach Genehmigung erfolgt. Die Kosten berechnen sich dabei nach der GOP.
Erstgespräch | 1 Sitzung | 153 €
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten.
Als Privatpraxis können gesetzlich Versicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren zurückerstattet bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden konnten und Ihre Krankenkasse der Behandlung vor Beginn schriftlich zustimmt.
Für den Antrag benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:
Ärztliche Bescheinigung: Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.
Protokoll der Therapieplatzsuche: Dokumentation Ihrer Bemühungen, einen freien Therapieplatz in zumutbarer Zeit oder Entfernung zu finden.
Bestätigung meiner Praxis: Schreiben, dass ich die Behandlung kurzfristig übernehmen kann.
Gerne bespreche ich das weitere Vorgehen in einem Erstgespräch, um Ihre Fragen zu klären. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie selbst tragen, da die Erstattung durch die Krankenkasse erst nach Genehmigung erfolgt. Die Kosten entsprechen den Sätzen für Privatversicherte.