Abrechnung und Erstattung

Auf einen Blick

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gesamtkosten hängen von Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Komplexität Ihres Anliegens ab. Gerne unterstütze ich Sie dabei, alle Fragen mit Ihrer Versicherung oder anderen Kostenträgern zu klären.

Privatversicherte

Im Verlauf der Therapie, insbesondere zu Beginn, können bei Bedarf weitere abrechnungsfähige Leistungen anfallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Diagnostische Leistungen

  • Befunderhebungen

  • Erhebung der biografischen Anamnese

Diese Leistungen werden separat berechnet. Dies gilt gleichermaßen für Selbstzahler:innen wie für privat Versicherte und Beihilfeempfänger:innen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. Bitte prüfen Sie vorab Ihren individuellen Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung liegt je nach Aufwand zwischen 134,06 € und 186,52 €.

Zusatzkosten

Selbstzahler

Sie können die Sitzungen direkt privat bezahlen. Die Abrechnung erfolgt transparent und unkompliziert. Formalitäten entfallen und die Psychotherapie beginnt nahtlos. Der Vorteil ist, dass die Therapie absolut anonym bleibt. Dies kann beispielsweise bei einer geplanten Verbeamtung oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung relevant sein. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.

Beihilfeberechtigte

Sie erhalten in der Regel eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten durch ihre Beihilfestelle sowie - ergänzend - durch ihre private Krankenversicherung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften und den individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Kostenübernahme nicht garantiert werden kann und ein Eigenanteil möglich ist. Ich empfehle daher, sich vor Beginn der Behandlung über die konkreten Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Heilfürsorge

Wenn Sie als Bundeswehrsoldat*in bzw. Bundeswehrmitarbeiter*in tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck „San/Bw/0218“ mit.

Heilfürsorge der Polizei

Angehörige der Bundespolizei können ohne weitere Formalitäten Ihre Anfrage an mich stellen.

Angehörige der Landespolizei müssen sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Heilfürsorge erkundigen, ob diese die Behandlung in einer Privatpraxis finanziert. Im Regelfall werden die Kosten für die Behandlung für Angehörige der Landespolizei Bayern übernommen.

Gesetzlich Versicherte

In der Privatpraxis, können gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie auf Selbstzahler-Basis in Anspruch nehmen. Die Kosten berechnen sich dabei nach der GOP. Die Kosten für das Erstgespräch betragen 134,06 €.

Erstgespräch | 1 Sitzung | 134,06 €

Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten.

Als Privatpraxis können gesetzlich Versicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren zurückerstattet bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden konnten und Ihre Krankenkasse der Behandlung vor Beginn schriftlich zustimmt.

Für den Antrag benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:

  1. Ärztliche Bescheinigung: Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.

  2. Protokoll der Therapieplatzsuche: Dokumentation Ihrer Bemühungen, einen freien Therapieplatz in zumutbarer Zeit oder Entfernung zu finden.

  3. Bestätigung meiner Praxis: Schreiben, dass ich die Behandlung kurzfristig übernehmen kann.

Gerne bespreche ich das weitere Vorgehen in einem Erstgespräch, um Ihre Fragen zu klären. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie selbst tragen, da die Erstattung durch die Krankenkasse erst nach Genehmigung erfolgt. Die Kosten entsprechen den Sätzen für Privatversicherte. Bitte beachten Sie auch, dass eine Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse nach dem Erstgespräch nicht garantiert werden kann.

Erstgespräch | 1 Sitzung | 134,06 €

Psychische Erkrankungen sind kein Zeichen von Anderssein.
Sie entstehen dort, wo innere Anforderungen, biografische Erfahrungen und aktuelle Lebensbedingungen aus dem Gleichgewicht geraten.

Warum das so ist
Symptome sind keine „Fehler“, sondern verständliche Reaktionen auf anhaltende Überforderung, innere Konflikte oder ungelöste Erfahrungen. Was sich fremd oder unkontrollierbar anfühlt, folgt oft nachvollziehbaren inneren sowie äußeren Zusammenhängen.

Warum Psychotherapie hilft
In einem geschützten, professionellen Rahmen können diese Zusammenhänge benannt, eingeordnet und schrittweise bearbeitet werden. Ziel ist nicht, jemanden zu verändern, sondern Orientierung, innere Sicherheit und neue Handlungsspielräume zu ermöglichen.

Beginnen Sie mit dem ersten Schritt.