Abrechnung und Erstattung
Privatversicherte, Selbstzahler & Beihilfe
Abrechnung auf einen Blick
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gesamtkosten hängen von Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Komplexität Ihres Anliegens ab. Gerne unterstütze ich Sie dabei, alle Fragen mit Ihrer Versicherung oder anderen Kostenträgern zu klären.
Privatversicherte
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. Bitte prüfen Sie vorab Ihren individuellen Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung liegt je nach Aufwand zwischen 134,06 € und 186,52 €.
Zusatzkosten
Im Verlauf der Therapie, insbesondere zu Beginn, können bei Bedarf weitere abrechnungsfähige Leistungenanfallen. Dazu gehören unter anderem:
Diagnostische Leistungen
Befunderhebungen
Erhebung der biografischen Anamnese
Diese Leistungen werden separat berechnet. Dies gilt gleichermaßen für Selbstzahler:innen wie für privat Versicherte und Beihilfeempfänger:innen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Selbstzahler
Sie können die Sitzungen direkt privat bezahlen. Der Vorteil: Ihre Therapie bleibt vollständig anonym. Es erfolgt kein Eintrag bei einer Krankenversicherung. Das kann z.B. bei einer geplanten Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein. Die Kosten entsprechen denen für Privatversicherte.
Beihilfeberechtigte
Ihre Beihilfestelle erstattet in der Regel einen Großteil der Kosten. Den Rest übernimmt Ihre private Krankenversicherung. Die genaue Höhe hängt von Ihren individuellen Beihilfevorschriften und Versicherungsbedingungen ab. Ein Eigenanteil ist möglich. Ich empfehle, vor Therapiebeginn die Erstattung mit Ihrer Beihilfestelle zu klären.
Heilfürsorge
Wenn Sie bei der Bundeswehr tätig und über die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung Ihres Truppenarztes sowie den ausgefüllten Sanitätsvordruck „San/Bw/0218“ mit.
Heilfürsorge der Polizei
Angehörige der Bundespolizei können ohne weitere Formalitäten Ihre Anfrage an mich stellen.
Angehörige der Landespolizei müssen sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Heilfürsorge erkundigen, ob diese die Behandlung in einer Privatpraxis finanziert. Im Regelfall werden die Kosten für die Behandlung für Angehörige der Landespolizei Bayern übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherte können Sie die Therapie auf Selbstzahler-Basis in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich nach der GOP.
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten.
Als Privatpraxis können gesetzlich Versicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren zurückerstattet bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden konnten und Ihre Krankenkasse der Behandlung vor Beginn schriftlich zustimmt.
Für den Antrag benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:
Ärztliche Bescheinigung: Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.
Protokoll der Therapieplatzsuche: Dokumentation Ihrer Bemühungen, einen freien Therapieplatz in zumutbarer Zeit oder Entfernung zu finden.
Bestätigung meiner Praxis: Schreiben, dass ich die Behandlung kurzfristig übernehmen kann.
Gerne bespreche ich das weitere Vorgehen in einem Erstgespräch, um Ihre Fragen zu klären. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie selbst tragen, da die Erstattung durch die Krankenkasse erst nach Genehmigung erfolgt. Die Kosten entsprechen den Sätzen für Privatversicherte. Bitte beachten Sie auch, dass eine Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse nach dem Erstgespräch nicht garantiert werden kann.
Erstgespräch | 1 Sitzung | 134,06 €